Regelung für Brauchtumsfeuer 2025

lagerfeuer

Gemäß den Bestimmungen des Bundesluftreinhaltegesetzes ist das Verbrennen pflanzlicher Materialien außerhalb dafür genehmigter Anlagen grundsätzlich ganzjährig verboten. Für sogenannte Brauchtumsfeuer gelten jedoch Ausnahmen – unter strengen zeitlichen und inhaltlichen Einschränkungen.


Aktueller Stand in Deutschlandsberg

Das Entzünden von Brauchtumsfeuern ist im Gemeindegebiet derzeit nicht generell untersagt. Dabei ist jedoch unbedingt zu beachten, dass ausschließlich Feuer mit traditionellem Brauchtumshintergrund zulässig sind: 

  • Osterfeuer am Karsamstag (19. April 2025)
    Das Entzünden des Feuers ist ausschließlich im Zeitraum von 15:00 Uhr am Karsamstag bis 03:00 Uhr früh am Ostersonntag zulässig.
    Ein Ausweichen auf den sogenannten „Kleinen Ostersonntag“ (Sonntag nach Ostern) ist nicht erlaubt.
  • Sonnwendfeuer (21. Juni 2025)
    Da der 21. Juni 2025 auf einen Samstag fällt, dürfen Sonnwendfeuer nur an diesem Tag abgehalten werden.

 

Wichtiger Hinweis

Es können zusätzlich regionale Verbote oder weitere Einschränkungen erlassen werden – insbesondere aus Gründen des Umweltschutzes, der Luftreinhaltung oder der Brandverhütung.

Detaillierte Infos unter: https://www.abfallwirtschaft.steiermark.at/cms/beitrag/10036015/4335203/

09.04.2025