Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Familieneinkommen. Dabei wird das Gesamtfamilien-Bruttoeinkommen durch die Anzahl der Familienmitglieder dividiert – das ergibt die sogenannte Kopfquote.
Für die Beantragung sind folgende Nachweise erforderlich:
Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Kind gemeinsam mit dem/den Erziehungsberechtigten den Hauptwohnsitz in Deutschlandsberg hat.
Kopfquote Schuljahr 2025/2026
bis € 652,00→ bis 3 Tage (2 Nächte): € 37,00→ ab 4 Tage (ab 3 Nächte): € 61,00
bis € 778,00→ bis 3 Tage (2 Nächte): € 25,00→ ab 4 Tage (ab 3 Nächte): € 41,00
bis € 905,00→ bis 3 Tage (2 Nächte): € 15,00→ ab 4 Tage (ab 3 Nächte): € 25,00
über € 905,00 kein Zuschuss
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Kopfquote Schuljahr 2026/2027
bis € 678,00→ bis 3 Tage (2 Nächte): € 38,00→ ab 4 Tage (ab 3 Nächte): € 64,00
bis € 809,00→ bis 3 Tage (2 Nächte): € 26,00→ ab 4 Tage (ab 3 Nächte): € 42,00
bis € 941,00→ bis 3 Tage (2 Nächte): € 15,00→ ab 4 Tage (ab 3 Nächte): € 26,00
über € 921,00 kein Zuschuss