Zuschuss zur Schulfahrt (Schikurs, Sportwoche, Wienwoche etc.) für PflichtschülerInnen

Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Familieneinkommen. Dabei wird das Gesamtfamilien-Bruttoeinkommen durch die Anzahl der Familienmitglieder dividiert – das ergibt die sogenannte Kopfquote.

Für die Beantragung sind folgende Nachweise erforderlich:

  • eine aktuelle monatliche Lohnbestätigung und
  • eine Schulbestätigung, aus der hervorgeht, dass das Kind an der Veranstaltung teilgenommen hat.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Kind gemeinsam mit dem/den Erziehungsberechtigten den Hauptwohnsitz in Deutschlandsberg hat.

Kopfquote Schuljahr 2025/2026

bis € 652,00
→ bis 3 Tage (2 Nächte): € 37,00
→ ab 4 Tage (ab 3 Nächte): € 61,00

bis € 778,00
→ bis 3 Tage (2 Nächte): € 25,00
→ ab 4 Tage (ab 3 Nächte): € 41,00

bis € 905,00
→ bis 3 Tage (2 Nächte): € 15,00
→ ab 4 Tage (ab 3 Nächte): € 25,00

über € 905,00 kein Zuschuss

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Kopfquote Schuljahr 2026/2027

bis € 678,00
→ bis 3 Tage (2 Nächte): € 38,00
→ ab 4 Tage (ab 3 Nächte): € 64,00

bis € 809,00
→ bis 3 Tage (2 Nächte): € 26,00
→ ab 4 Tage (ab 3 Nächte): € 42,00

bis € 941,00
→ bis 3 Tage (2 Nächte): € 15,00
→ ab 4 Tage (ab 3 Nächte): € 26,00

über € 921,00 kein Zuschuss


Zuständig

Zuständigkeiten