Zuschüsse und Förderungen der Stadtgemeinde Deutschlandsberg: | ||||||||
Ermäßigungsstaffel für den GTS- Betreuungsbeitrag der Volksschulen in Deutschlandsberg und Widbach bzw. der NMS I und NMS II |
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Ab dem Schuljahr 2023/2024 gilt folgende Ermäßigungsstaffel für den Betreuungsbeitrag: Bei einer Kopfquote bis
Als Berechnungsgrundlage gilt das Bruttoeinkommen der letzten drei Monate der im Haushalt lebenden unterhaltspflichtigen Familienangehörigen. Dies gilt für Kinder, die in Deutschlandsberg ihren Hauptwohnsitz haben. Kontakt: Michaela Amplatz Tel.: +43 3462/2011 280 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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Ermäßigungsstaffel für die Musik- und Kunstschule Deutschlandsberg |
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Die Frist für dieses Musikschuljahr ist bereits abgelaufen. Im Schuljahr 2022/2023 gilt folgende Ermäßigungsstaffel für den Elternbeitrag: Bei einer Kopfquote bis
Als Berechnungsgrundlage gilt das Nettoeinkommen der letzten drei Monate der im Haushalt lebenden unterhaltspflichtigen Familienangehörigen. Dies gilt für Kinder, die in Deutschlandsberg ihren Hauptwohnsitz haben. Das Ansuchen gilt vom 03. April bis 28. April 2023. Kontakt: Barbara Sackl Tel.: +43 2011 284 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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Förderung von Biomasseheizungsanlagen |
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Förderbetrag: € 200,-- / Je Liegenschaft
Kontakt:
Ronald Amplatz Tel.: +43 3462/2011 258 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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Die Errichtung einer Biomassenheizungsanlage ist im Bauamt anzeigepflichtig. Formular Biomassenförderung |
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Förderung für Bodenwärmepumpen / Je Liegenschaft |
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Höhe pro kW € 72,67 maximal jedoch € 400,-- pro installierter Wärmepumpe. Kontakt: Ronald Amplatz Tel.: +43 3462/2011 258 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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Formular Ansuchen Bodenwärmepumpe |
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Förderung für die Errichtung von Photovoltaikanlagen - Je Liegenschaft |
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Kontakt: Ronald Amplatz Tel.: +43 3462/2011 258 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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Formular Förderung Photovoltaikanlagen |
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Förderung für Solaranlagen neu |
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Kontakt: Ronald Amplatz Tel.: +43 3462/2011 258 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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Formular Förderung Solaranlagen |
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Heizkostenzuschuss für Ausgleichszulagenbezieher |
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Ab dem Jahr 2015 beträgt der Heizkostenzuschuss der Gemeinde € 100,- für alle Ausgleichszulagenbezieher (unabhängig davon, ob vom Land oder Bund eine Förderungsmöglichkeit gegeben ist). Mitzubringen ist ein Einkomensnachweis. Die Auszahlung erfolgt durch Ausgabe von Deutschlandsberg-Gutscheinen in der entsprechenden Förderhöhe. Kontakt: Ulrike Kronberger Tel.: +43 3462/2011 213 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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Zuschuss zur Schulfahrt (Schikurs, Sportwoche, Wienwoche etc.) für PflichtschülerInnen für das Schuljahr 2023/24 |
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Die Höhe der Förderung richtet sich auf Grund des Einkommens. (Gesamtfamilienbruttoeinkommen dividiert durch die Anzahl der Familienmitglieder ergibt die Kopfquote). Es ist die Vorlage einer monatlichen Lohnbestätigung und gleichzeitig auch eine Bestätigung der Schule, woraus ersichtlich ist, dass das Kind an der Veranstaltung teilgenommen hat, erforderlich. Voraussetzung ist, dass das Kind mit dem/den Erziehungsberechtigten seinen Hauptwohnsitz in Deutschlandsberg hat. Kopfquote bis bis 3 Tage (2 Nächte) ab 4 Tage (ab 3 Nächte) 603,00 34,00 57,00 720,00 23,00 38,00 837,00 14,00 23,00 über 837,00 kein Zuschuss Kontakt: Michaela Amplatz Tel.: +43 3462/2011 280 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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Zuschüsse für Ferienaktionen gemeinnütziger Einrichtungen (Kinderfreunde, Caritas, etc.) |
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Die Anmeldung zur Teilnahme an einer Kindererholungsaktion ist direkt an den Veranstalter (Kinderfreunde, Caritas, Kinderland etc.) zu stellen. Von der Stadtgemeinde werden Zuschüsse in der Höhe von mindestens 20 % der Gesamtkosten an die jeweiligen Veranstalter geleistet. (Anmeldung muss zur Bestätigung für die Übernahme des Zuschusses vom Veranstalter an uns vorgelegt werden). Um in den Genuss einer höheren Förderung zu gelangen, (von 25% - 35 %) ist die Vorlage des monatlichen Familienbruttoeinkommens erforderlich. Der Veranstalter muss der Gemeinnützigkeit unterliegen. Voraussetzung ist, dass das Kind mit dem/den Erziehungsberechtigten seinen Hauptwohnsitz in Deutschlandsberg hat. Kopfquote ab 1.9.2023
Der Zuschuss beträgt max. € 200,00/Kind. Kontakt: Michaela Amplatz |
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Zuschuss zum Schwimmkurs |
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Der Zuschuss gilt für Kinder, die ihren Hauptwohnsitz mit ihren Eltern in Deutschlandsberg haben. Der Schwimmkurs muss in Deutschlandsberg, im Ortsteil Bad Gams oder in Stainz stattfinden und ist einkommensunabhängig.
Der Zuschuss für das Jahr 2023 beträgt pro Kind/Tag € 4,00. Kontakt: Michaela Amplatz Tel.: +43 3462/2011 280 E-Mail:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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Vereinsförderung |
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Die Stadtgemeinde Deutschlandsberg gewährt ihren Vereinen eine Basissubvention. Das Ansuchen um Subvention muss mit einer aktuellen Mitgliederliste bis spätestens 30. September für das nächste Jahr bei der Stadtgemeinde Deutschlandsberg eingereicht werden, um berücksichtigt werden zu können.
Formular "Ansuchen um Basissubvention" Kontakt: Mag. Thomas Prattes Tel.: +43 3462/2011 254 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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Top-Ticket für Studierende |
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Top-Tickets, die von Studierenden mit Hauptwohnsitz in Deutschlandsberg über die Verbund-Linie um € 150,00 (für 6 Monate) erwerben, werden von der Stadtgemeinde mit € 110,00 pro Semester gefördert. Die Auszahlung erfolgt am Ende des Semesters unter Vorlage einer Studienbestätigung in Form von Deutschlandsberger Einkaufsgutscheinen. | ||||||||
Bio Zertifizierung und Bio Verbandsumlage |
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Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.03.2023 den einstimmigen Beschluss gefasst, den 50%-Anteil der Kosten der jährlichen Bio-Zertifizierung und Bio-Verbandsumlage - für das Jahr 2022 - zu übernehmen. Ein ZAHLUNGSNACHWEIS ist diesem Ansuchen beizulegen. |
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Etwaige Änderungen vorbehalten! | ||||||||