Zuschüsse und Förderungen der Stadtgemeinde Deutschlandsberg:

Ermäßigungsstaffel für den GTS- Betreuungsbeitrag der Volksschulen in Deutschlandsberg und Widbach bzw. der NMS I und NMS II

Ab dem Schuljahr 2023/2024 gilt folgende Ermäßigungsstaffel für den Betreuungsbeitrag:
Bei einer Kopfquote bis
  • €603,- / 85 % Ermäßigung
  • € 720,- / 60 % Ermäßigung
  • € 837,- / 30 % Ermäßigung
  • über € 837,- keine Ermäßigung
Die Höhe der Ermäßigung ergibt sich auf Grund des Einkommens. (Gesamtfamilienbruttoeinkommen dividiert durch die Anzahl der Familienmitglieder) Es ist die Vorlage einer monatlichen Bruttolohnbestätigung sämtlicher Einkommen beziehender Familienmitglieder erforderlich.

Als Berechnungsgrundlage gilt das Bruttoeinkommen der letzten drei Monate der im Haushalt lebenden unterhaltspflichtigen Familienangehörigen.

Dies gilt für Kinder, die in Deutschlandsberg ihren Hauptwohnsitz haben.

Kontakt:
Michaela Amplatz
Tel.: +43 3462/2011 280
E-Mail:
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Ermäßigungsstaffel für die Musik- und Kunstschule Deutschlandsberg
Die Frist für dieses Musikschuljahr ist bereits abgelaufen.

Im Schuljahr 2022/2023 gilt folgende Ermäßigungsstaffel für den Elternbeitrag:

Bei einer Kopfquote bis

  • € 545,- / 45 % Ermäßigung
  • € 651,- / 35 % Ermäßigung
  • € 757,- / 25 % Ermäßigung
  • über € 757,- keine Ermäßigung
Die Höhe der Ermäßigung ergibt sich auf Grund des Einkommens. (Gesamtfamiliennettoeinkommen dividiert durch die Anzahl der Familienmitglieder) Es ist die Vorlage einer monatlichen Nettolohnbestätigung sämtlicher Einkommen beziehender Familienmitglieder erforderlich.

Als Berechnungsgrundlage gilt das Nettoeinkommen der letzten drei Monate der im Haushalt lebenden unterhaltspflichtigen Familienangehörigen.

Dies gilt für Kinder, die in Deutschlandsberg ihren Hauptwohnsitz haben.

Das Ansuchen gilt vom 03. April bis 28. April 2023.

Kontakt:
Barbara Sackl
Tel.: +43 2011 284
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Förderung von Biomasseheizungsanlagen

Förderbetrag: € 200,-- / Je Liegenschaft

Kontakt:
Ronald Amplatz
Tel.: +43 3462/2011 258
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Die Errichtung einer Biomassenheizungsanlage ist im Bauamt anzeigepflichtig.

Formular Biomassenförderung


Förderung für Bodenwärmepumpen / Je Liegenschaft
Höhe pro kW € 72,67 maximal jedoch € 400,-- pro installierter Wärmepumpe.

Kontakt:
Ronald Amplatz
Tel.: +43 3462/2011 258
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Formular Ansuchen Bodenwärmepumpe


Förderung für die Errichtung von Photovoltaikanlagen - Je Liegenschaft

  • Höhe Sockelbetrag je Anlage € 100,-
  • je m2-Kollektorfläche € 50,-
  • Mindestfläche 5m2
  • Höchste geförderte Fläche 8 m2
  • Förderobergrenze € 500,-
  • Förderung einer Erweiterung von bestehenden Anlagen bei mind. 5m2 Bemessungsgrundlage ist die Nettomodulfläche
Voraussetzung für eine positive Behandlung des Förderansuchens bei der Gemeinde ist eine Förderbewilligung nach den Richtlinien des Landes.

Kontakt:
Ronald Amplatz
Tel.: +43 3462/2011 258
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Formular Förderung Photovoltaikanlagen
 

Förderung für Solaranlagen neu 



Kontakt:
Ronald Amplatz
Tel.: +43 3462/2011 258
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Formular Förderung Solaranlagen



Heizkostenzuschuss für Ausgleichszulagenbezieher
Ab dem Jahr 2015 beträgt der Heizkostenzuschuss der Gemeinde € 100,- für alle Ausgleichszulagenbezieher (unabhängig davon, ob vom Land oder Bund eine Förderungsmöglichkeit gegeben ist). Mitzubringen ist ein Einkomensnachweis.  Die Auszahlung erfolgt durch Ausgabe von Deutschlandsberg-Gutscheinen in der entsprechenden Förderhöhe.

Kontakt:
Ulrike Kronberger
Tel.: +43 3462/2011 213
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Zuschuss zur Schulfahrt (Schikurs, Sportwoche, Wienwoche etc.) für PflichtschülerInnen für das Schuljahr 2023/24

Die Höhe der Förderung richtet sich auf Grund des Einkommens. (Gesamtfamilienbruttoeinkommen dividiert durch die Anzahl der Familienmitglieder ergibt die Kopfquote). Es ist die Vorlage einer monatlichen Lohnbestätigung und gleichzeitig auch eine Bestätigung der Schule, woraus ersichtlich ist, dass das Kind an der Veranstaltung teilgenommen hat, erforderlich. Voraussetzung ist, dass das Kind mit dem/den Erziehungsberechtigten seinen Hauptwohnsitz in Deutschlandsberg hat.

Kopfquote bis    bis 3 Tage (2 Nächte)    ab 4 Tage (ab 3 Nächte)
603,00                34,00                               57,00
720,00                23,00                               38,00
837,00                14,00                               23,00
über 837,00 kein Zuschuss

Kontakt:

Michaela Amplatz
Tel.: +43 3462/2011 280
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Zuschüsse für Ferienaktionen gemeinnütziger Einrichtungen (Kinderfreunde, Caritas, etc.)

Die Anmeldung zur Teilnahme an einer Kindererholungsaktion ist direkt an den Veranstalter (Kinderfreunde, Caritas, Kinderland etc.) zu stellen. Von der Stadtgemeinde werden Zuschüsse in der Höhe von mindestens 20 % der Gesamtkosten an die jeweiligen Veranstalter geleistet. (Anmeldung muss zur Bestätigung für die Übernahme des Zuschusses vom Veranstalter an uns vorgelegt werden). Um in den Genuss einer höheren Förderung zu gelangen, (von 25% - 35 %) ist die Vorlage des monatlichen Familienbruttoeinkommens erforderlich. Der Veranstalter muss der Gemeinnützigkeit unterliegen. Voraussetzung ist, dass das Kind mit dem/den Erziehungsberechtigten seinen Hauptwohnsitz in Deutschlandsberg hat.

Kopfquote ab 1.9.2023   

603,00 35 % der Kosten
720,00 30 % der Kosten
837,00 25 % der Kosten
über 837,00 Kein Zuschuss

Der Zuschuss beträgt max. € 200,00/Kind.

Kontakt:

Michaela Amplatz
Tel.: +43 3462/2011 280
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Zuschuss zum Schwimmkurs
 
Der Zuschuss gilt für Kinder, die ihren Hauptwohnsitz mit ihren Eltern in Deutschlandsberg haben. Der Schwimmkurs muss in Deutschlandsberg, im Ortsteil Bad Gams oder in Stainz stattfinden und ist einkommensunabhängig.

Der Zuschuss für das Jahr 2023 beträgt pro Kind/Tag € 4,00.

Kontakt:
Michaela Amplatz
Tel.: +43 3462/2011 280
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Vereinsförderung
 
Die Stadtgemeinde Deutschlandsberg gewährt ihren Vereinen eine Basissubvention.
 
Das Ansuchen um Subvention muss mit einer aktuellen Mitgliederliste bis spätestens 30. September für das nächste Jahr bei der Stadtgemeinde Deutschlandsberg eingereicht werden, um berücksichtigt werden zu können.

Formular "Ansuchen um Basissubvention"

Kontakt:
Mag. Thomas Prattes
Tel.: +43 3462/2011 254
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Top-Ticket für Studierende
 
Top-Tickets, die von Studierenden mit Hauptwohnsitz in Deutschlandsberg  über die Verbund-Linie um € 150,00 (für 6 Monate) erwerben, werden von der  Stadtgemeinde mit € 110,00 pro Semester gefördert. Die Auszahlung erfolgt am Ende des Semesters unter Vorlage einer Studienbestätigung in Form von Deutschlandsberger Einkaufsgutscheinen.
 

Bio Zertifizierung und Bio Verbandsumlage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.03.2023 den einstimmigen Beschluss gefasst,
den 50%-Anteil der Kosten der jährlichen Bio-Zertifizierung und Bio-Verbandsumlage - für das Jahr 2022 - zu übernehmen.
Ein ZAHLUNGSNACHWEIS ist diesem Ansuchen beizulegen. 

Etwaige Änderungen vorbehalten!
 


















































































































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