Heizkostenzuschuss des Landes für die Heizperiode 2022/2023 |
Die Steiermärkische Landesregierung gewährt einkommensschwachen Haushalten einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von € 340,00. Als Einkommensgrenzen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses gelten folgende Richtwerte (bei 14 Gehältern auf Netto-Jahreseinkommen umrechnen und durch 12 dividieren):
ERFORDERLICHE UNTERLAGEN: Einkommensnachweis sowie Meldebestätigung aller im Haushalt lebenden Personen sowie IBAN. Bis 28. Februar 2023 kann der Zuschuss noch im Sozialreferat der Stadtgemeinde beantragt werden. KONTAKT: Sozialreferat der Stadtgemeinde Hauptplatz 37 / Parterre li. Ulrike Kronberger, 034 62 / 2011-213 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Richtlinien für den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark (Einmalzuschuss für die Heizperiode 2022/2023) |