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Heizkostenzuschuss des Landes für die Heizperiode 2022/2023
Die Steiermärkische Landesregierung gewährt einkommensschwachen Haushalten einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von € 340,00.

Als Einkommensgrenzen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses gelten folgende Richtwerte (bei 14 Gehältern auf Netto-Jahreseinkommen umrechnen und durch 12 dividieren):

  • für Einpersonenhaushalte: € 1.371,00
  • für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 2.057,00
  • für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind: € 412,00
Die Einkommensgrenzen gelten auch für jene Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind!

ERFORDERLICHE UNTERLAGEN:
Einkommensnachweis sowie Meldebestätigung aller im Haushalt lebenden Personen sowie IBAN.

Bis 28. Februar 2023 kann der Zuschuss noch im Sozialreferat der Stadtgemeinde
beantragt werden.

KONTAKT:
Sozialreferat der Stadtgemeinde
Hauptplatz 37 / Parterre li.
Ulrike Kronberger, 034 62 / 2011-213
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

Richtlinien für den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark (Einmalzuschuss für die Heizperiode 2022/2023)


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