Erhöhtes Geflügelpestrisiko |
Geänderte Geflügelpestverordnung 2007 Das Veterinärreferat der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg teilt mit, dass aufgrund eines Ausbruchs der aviären Influenza (auch Vogelgrippe, Geflügelpest) in Niederösterreich die Geflügelpest-Verordnung 2007 geändert wurde und neue Gebiete mit erhöhtem Geflügelpestrisiko festgelegt wurden. Im Gegensatz zum Vorjahr ist der gesamte Verwaltungsbezirk Deutschlandsberg als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpestrisiko definiert worden. In den Gebieten mit erhöhtem Geflügelpestrisiko sind Beschränkungen für die Haltung von Geflügel vorgeschrieben. Diese Beschränkungen können Sie dem beigelegten „Merkblatt Geflügelpest“ entnehmen. Die Beschränkungen in den Gebieten mit erhöhten Geflügelpestrisiko wurden weitgehend aufgehoben. Die Stallpflicht für Geflügelbetriebe mit mehr als 350 Tieren wurde aufgehoben. Einige Biosicherheitsmaßnahmen wurden jedoch beibehalten, diese Maßnahmen können Sie folgendem Merkplatt entnehmen Weiters wird ersucht, verendete Wildvögel, insbesondere Wassergeflügel, dem Veterinärreferat der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg zu melden. Merkblatt Mi. 23.03.2022 |